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Versteigerung
Auf unseren Pfandversteigerungen bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Uhren und Schmuck zu sensationell günstigen Preisen.
Versteigert wird ohne Aufgeld!
Termine 2025
Samstag 15. Februar 2025
Samstag 12. April 2025
Samstag 14. Juni 2025
Samstag 13. September 2025
Samstag 15. November 2025
Donnerstag 27. Dezember 2025
Beginn 10:00 Uhr
im Hotel Kaiserhof
Bahnhofstraße 14, 48143 Münster
Teilnahmebedingungen für eingeschränkten Zugang:
- OP-Maske

Wie wird versteigert?
Die Pfandleihverordnung bestimmt, dass nur ein öffentlicher bestellter und vereidigter Auktionator oder Gerichtsvollzieher, der persönlich völlig unabhängig sein muss, die Versteigerung durchführen darf. Während der Versteigerung haben die Interessenten Zeit die einzelnen Artikel genauer zu betrachten. Der Aufrufpreis setzt sich nur aus dem ausbezahlten Darlehen + Zinsen + Gebühren bis zum Tag der Versteigerung zusammen –meist noch darunter.
Das Gebot ist verbindlich. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss sofort in bar bezahlen und erhält daraufhin den ersteigerten Gegenstand.

Warum ist es so günstig?
Wenn ein Leihhaus seine nicht eingelösten Pfänder verwerten muss, so ist das eine öffentliche Versteigerung. Dem Leihhaus stehen aus der Versteigerung nur das ausgezahlte Darlehen + Zinsen + Gebühren zu. Ein eventuell erzielter Mehrerlös steht dem Einlieferer zu, bzw. muss nach einer Frist von 3 Jahren ersatzweise an den Staat abgeführt werden.
Hohe Versteigerungserlöse kommen dem Leihhaus nicht zugute. Bei Auktionshäusern ist das Gegenteil der Fall. Je höher der Versteigerungserlös, desto höher der Gewinn des Auktionshauses. Der sogenannte Schätzwert bzw. Aufrufpreis wird meist willkürlich festgelegt.
Die Versteigerung muss nicht von einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt werden. Auch die persönliche Trennung des Auktionators vom versteigernden Unternehmen ist in den meisten Fällen nicht gegeben.
